Hundefreunde - Gernrode e.V.
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Platzordnung (Stand: 11./ 2023)
1. Der Vorstand hat das Hausrecht. 2. Hunde ohne gültigen Impf- und Versicherungsnachweis dürfen nicht auf das Vereinsgelände mitgeführt werden (Hundehaftpflicht und Impfpass sind dem Vorstand bzw. den Ausbildern vorzulegen.) 3. Auf dem Vereinsgelände herrscht außerhalb der Übungseinheit Leinenpflicht. 4. Kranke und krankheitsverdächtige Hunde dürfen nicht auf den Übungsplatz gebracht werden. 5. Das Betreten des Übungsplatzes während der Ausbildung, ist nur mit Anmeldung des Hundeführers, beim Übungsleiter gestattet. Fremdpersonen ist es untersagt den Übungsbetrieb durch unerlaubtes Betreten zu stören. 6. Das Auslaufen lassen der Hunde hat außerhalb des Vereinsgeländes zu erfolgen. Sollte sich doch einmal ein Hund auf dem Vereinsgelände/Übungsplatz lösen, ist der Hundekot unverzüglich vom Hundeführer/in zu entfernen. 7. Hunde dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis ins Vereinshaus mitgenommen werden. 8. Für Beschädigungen durch den Hund, haftet der Hundehalter. Für Beschädigungen durch Personen, haftet der Verursacher selbst! Eltern haften für ihre Kinder. 9.Bei Tierquälerei erfolgt ein Platzverweis. Gegebenfalls wird Anzeige erstattet. 10. Den Anweisungen des Übungsleiters ist Folge zu leisten. 11. Die Arbeit mit läufigen Hündinnen, ist mit dem jeweilig zuständigen Übungsleitern abzusprechen. 12. Die Platzanlage und das Vereinsheim, mit ihren dazugehörenden Einrichtungen und Geräten, sollen allen Benutzern die bestmöglichen Bedingungen für die Arbeit mit ihren Hunden bieten. Daher sind diese stets pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln. 13. Grundsätzlich dürfen Hunde nicht an Zäunen und Geländern befestigt werden, sondern nur in die für sie vorgesehenen Boxen unterzubringen. (Ausnahme: Bei nicht ausreichenden Boxen, ist beim Vorsitzenden/ zuständigen Übungsleiter anzufragen, welche andere Möglichkeit der Unterbringung zur Verfügung steht). 14. Personen, die unter Alkohol bzw. anderen berauschenden Mitteln stehen, ist das Betreten der Übungsanlage und die Teilnahme am Übungsbetrieb nicht gestattet! Der Genuss alkoholischer Getränke während des Übungsbetriebes ist untersagt. 15. Es ist auf Unfallvorsorge zu achten! 16. Gäste die es nicht wünschen bildlich dargestellt und gegeben falls in Social Media Angeboten veröffentlicht zu werden, bitten wir dies rechtzeitig dem Fotografen mitzuteilen. Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist es notwendig eine entsprechende Einverständniserklärung zu unterschreiben! 17. Die Platzordnung ist grundsätzlich einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen, erfolgt ein Platzverweis.
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